TÜV - Pickerl
§57a Überprüfung bei BTS Powerbike
Objektiv und alles aus einer Hand
Wir sorgen für Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Kraftfahrzeuges! Gesetzliche Verpflichtungen wie die §57a Überprüfung ( Das Pickerl ) sind oft lästig, bleiben aber niemanden erspart.
Wir helfen Ihnen dieser Verpflichtung zeitsparend nachzukommen
In unserem Betrieb führen wir die §57a Überprüfung objektiv im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Normen, mit hoher Fachkompetenz durch. Gesichert durch Fortbildungsmaßnahmen unserer Prüfer und regelmäßigen internen Revisionen im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes.
Dein Vorteil
In Verbindung mit Service, Reparatur, Reifentausch oder ähnlichem, hast du den Vorteil die §57a-Überprüfung zu kombinieren. Somit musst du nicht extra einen Termin nur für die §57a Überprüfen bei einer Prüfstelle vereinbaren. Bei der Notwendigkeit einer weiteren Reparatur aufgrund bestehender Mängel, können wir diese Arbeiten umgehend erledigen. Durch eine intelligente computergestützte Lagerverwaltung und zuverlässige Lieferanten gewährleisten wir eine hohe Ersatzteilverfügbarkeit. Dadurch ist dein Fahrzeug schnellstmöglich wieder einsatzbereit!
Gesetzliche Überprüfungsintervalle
Motorräder müssen nach einem Jahr der Erstzulassung zur §57a Überprüfung. Danach ist einen jährliche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Zeitpunkt der Überprüfung
Die §57a Überprüfung ist frühestens 30 Tage vor dem Erstzulassungsmonat möglich. Der letztmögliche Termin ist vier Kalendermonate nach dem Erstzulassungsmonat. Wird diese Frist überzogen steht einer normalen §57a Überprüfung nichts entgegen, jedoch verliert das Fahrzeug bis zur bestätigten Fahrtauglichkeit seine Straßenzulassung.